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Das" Bed & Breakfast Al Giardino" in Venedig/Italien gehört zu den "anderen Beherbergungskapazitäten, welche von Privaten geführt werden - Bed and Breakfast" in der Provinz Venedig.
Diese Strukturen unterliegen dem nationalen Rahmengesetz über Tourismus und den unterschiedlichen regionalen Vorschriften, in unserem Fall den Gesetzen der Region Veneto.
Das Bed and Breakfast "Al Giardino" bietet in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen Übernachtung und Frühstück.
Übereinstimmend mit den italienischen Zivilgesetzen, der Verordnung der IAH (International Hotel Association) und der FIAVET (International Federation of Travel Agents), wird eine Buchung gültig, sobald eine Anzahlung im Voraus als Bestätigung geleistet wird. Die Anzahlung können Sie wie folgt ausführen:
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