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Die "Apartments Al Giardino" in Venedig werden als "Möblierte Wohneinheit für Touristen" in den "Bereich andere Beherbergunskapazitäten" in der Provinz Venedig eingestuft.
Diese Strukturen unterliegen dem Rahmengesetz über Tourismus und den unterschiedlichen regionalen Vorschriften, in unserem Fall den Gesetzen der Region Veneto.
Die "Apartments Al Giardino" bieten in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen Übernachtung in möblierten Wohnungen mit Bad und eigener Küche. Übereinstimmend mit den italienischen Zivilgesetzen, der Verordnung der IAH (International Hotel Association) und der FIAVET (International Federation of Travel Agents), wird eine Buchung gültig, sobald eine Anzahlung im Voraus als Bestätigung geleistet wird. Die Anzahlung können Sie wie folgt ausführen:
Immer in Übereinstimmung mit den italienischen Zivilgesetzen, der Verordnung der IAH (International Hotel Association) und der FIAVET (International Federation of Travel Agents) werden eventuelle Rücktritte ohne Gebühren nur dann angenommen, falls die Rücktrittserklärung an die "Apartments Al Giardino" per E-mail oder Fax mindestens zwei Wochen vor Aufenthaltsbeginn in der Vor- oder Nachsaison und 30 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn in der Hochsaison eingereicht werden.
Ansonsten wird Ihnen der volle Betrag angerechnet.
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